Im Falle eines unverschuldeten, kurzfristigen finanziellen Engpasses oder einer Notlage kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden, der keiner Rückzahlungspflicht unterliegt.
Dieser Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und erfordert eine sorgfältige Prüfung.
Sozialfonds des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk bietet dir einen Zuschuss, wenn du unverschuldet in eine kurzfristige und unvorhergesehene Notlage geraten bist.
Die einmalige Unterstützung ist als Überbrückungshilfe gedacht und dient ausschließlich dazu, deine jetzige Situation zu erleichtern.
Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.
Mensa-Freitisch (Kostenlose Mensaessen)
Mensa-Freitische, das heißt kostenlose Mensa-Essen, können vergeben werden, wenn deine finanzielle Lage es rechtfertigt. Dabei handelt es sich nicht um einen Bargeld-Zuschuss, sondern deine Chipkarte (Studierendenausweis) wird mit einem Geldbetrag aufgewertet.
Einen Rechtsanspruch auf Mensa-Freitische hast du nicht.