Für unverschuldete, kurzfristige finanzielle Engpässe oder Notlagen von Studierenden können Zuschüsse beantragt werden, welche nicht zurückgezahlt werden müssen.
Diese werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und bedürfen einer eingehenden Prüfung.
Sozialfonds des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk bietet dir einen Zuschuss, wenn du unverschuldet in eine kurzfristige und unvorhergesehene Notlage geraten bist.
Die einmalige Unterstützung ist als Überbrückungshilfe gedacht und dient ausschließlich dazu, deine jetzige Situation zu erleichtern.
Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.
Mensa-Freitisch (Kostenlose Mensaessen)
Mensa-Freitische, das heißt kostenlose Mensa-Essen, können vergeben werden, wenn deine finanzielle Lage es rechtfertigt. Dabei handelt es sich nicht um einen Bargeld-Zuschuss, sondern deine Chipkarte (Studierendenausweis) wird mit einem Geldbetrag aufgewertet.
Einen Rechtsanspruch auf Mensa-Freitische hast du nicht.