Die schnelle Soforthilfe

Im Falle eines unverschuldeten, kurzfristigen finanziellen Engpasses oder einer Notlage kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden, der keiner Rückzahlungspflicht unterliegt.

Dieser Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und erfordert eine sorgfältige Prüfung.

Für eine E-Mail an uns nutze ausschließlich deinen Hochschulaccount.

 

E-Mail: l.somma(at)studwerk-kl.de

Sozialfonds des Studierendenwerks

Das Studierendenwerk bietet dir einen Zuschuss, wenn du unverschuldet in eine kurzfristige und unvorhergesehene Notlage geraten bist.

Die einmalige Unterstützung ist als Überbrückungshilfe gedacht und dient ausschließlich dazu, deine jetzige Situation zu erleichtern.

Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.

Hier geht's zum Antrag (PDF)

 

 

Mensa-Freitisch (Kostenlose Mensaessen)

Mensa-Freitische, das heißt kostenlose Mensa-Essen, können vergeben werden, wenn deine finanzielle Lage es rechtfertigt. Dabei handelt es sich nicht um einen Bargeld-Zuschuss, sondern deine Chipkarte (Studierendenausweis) wird mit einem Geldbetrag aufgewertet.

Einen Rechtsanspruch auf Mensa-Freitische hast du nicht.

Hier geht's zum Antrag (PDF)

 

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