Damit das Studierendenwerk seine Aufgaben erfüllen kann, erlaubt das Hochschulgesetz dafür einen angemessenen Beitrag zu erheben. Die Höhe des Beitrags wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgesetzt und vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz geprüft und genehmigt.
Der Semesterbeitrag, den alle Studierenden bei Einschreibung und Rückmeldung zahlen müssen, besteht aus drei Teilen: dem AStA-Beitrag, dem Semesterticket und dem Studierendenwerksbeitrag.
Der Studierendenwerksbeitrag und das Semesterticket sind Solidarbeiträge und können nicht zurückerstattet werden, unabhängig davon, ob die Leistungen persönlich in Anspruch genommen werden. Nur so ist es möglich, die Leistungen des Studierendenwerks und das Semesterticket sehr günstig anzubieten.
Nur Studierende mit einer Schwerbehinderung, die den öffentlichen Nahverkehr ohnehin kostenfrei nutzen dürfen, können sich das Semesterticket erstatten lassen.