Damit das Studierendenwerk seine Aufgaben erfüllen kann, erlaubt das Hochschulgesetz dafür einen angemessenen Beitrag zu erheben. Die Höhe des Beitrags wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgesetzt und vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz geprüft und genehmigt.
Der Semesterbeitrag, den alle Studierenden bei Einschreibung und Rückmeldung zahlen müssen, besteht aus drei Teilen: dem AStA-Beitrag, dem Semesterticket und dem Studierendenwerksbeitrag.
Der Studierendenwerksbeitrag und das Deutschlandsemesterticket sind Solidarbeiträge.
Das Studierendenwerk ist am Deutschlandsemesterticket nicht Vertragspartner, daher können Fragen hierzu nur von deiner Hochschule oder vom Verkehrsverbund VRN beantwortet werden.
https://www.asta.uni-kl.de/ticket#c9548
https://www.vrn.de/news/artikel/00900/index.html