Damit das Studierendenwerk seine Aufgaben erfüllen kann, erlaubt das Hochschulgesetz dafür einen angemessenen Sozialbeitrag zu erheben. Die Höhe dieses solidarischen Beitrags wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgesetzt und vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz geprüft und genehmigt.
Der Sozialbeitrag, den alle Studierenden bei Einschreibung und Rückmeldung zahlen müssen, beträgt aktuell 125 € pro Semester.
Das Studierendenwerk ist am Deutschlandsemesterticket nicht Vertragspartner, daher können Fragen hierzu nur von deiner Hochschule oder vom Verkehrsverbund VRN beantwortet werden.
https://www.asta.uni-kl.de/ticket#c9548
https://www.vrn.de/news/artikel/00900/index.html