FAQ

Info Point

Was ist das Autoload-Verfahren?

Autoload ist eine Einzugsermächtigung zum SEPA-Lastschriftmandat für dein Konto. Das Autoload-Verfahren ermöglicht es dir, an den Mensa-und Cafeteriakassen sowie an den Betragsanzeigen dein Kartenguthaben direkt aufzuladen.

Wie registriere ich mich für Autoload?

Die Registrierung findet direkt am Info Point unserer Mensa auf dem Campus der Universität statt. Benötigt werden hierfür deine Chipkarte und deine EC-Karte.

Wenn du an unseren anderen Standorten studierst oder arbeitest, wende dich bitte an die Kassen der jeweiligen Standorte, hier liegen Autoload-Registierungsformulare für dich bereit.

Wie verlängere ich meinen Studierendenausweis?

In unserer Mensa befinden sich zwei Validatoren, hier kannst du deinen Studierendenausweis für das neue Semester validieren.

Weitere Validatoren findest du in der Zentralbibliothek (Geb. 32) und im StudierendenServiceCenter (Geb. 47).

Studierendenausweise der Hochschulen können nicht an der Universität validiert werden.

Meine Chipkarte funktioniert nicht mehr oder ist ungültig, an wen muss ich mich wenden?

Bitte prüfe folgende Möglichkeiten:

  • Wenn du die Karte heute erhalten hast, ist sie erst am nächsten Tag für die Mensa freigeschaltet.
  • Ist deine Karte auf das aktuelle Semester validiert? Sollte dies nicht der Fall sein, musst du sie an einem Validator verlängern. Danach ist die Karte am nächsten Tag wieder freigeschaltet.
  • Wurde dein Arbeitsvertrag verlängert? Dann muss deine Karte an einem Validator verlängert werden

Trifft keine der Gründe auf dich zu, wende dich bitte zu den Öffnungszeiten an den Info Point. Wir überprüfen deine Karte und können dir dann die weiteren Schritte erklären.

Wie erhalte ich einen neuen Studierendenausweis?

Du hast deinen Studierendenausweis verloren?

Wende dich ans StudierendenServiceCenter (Geb.47), dort bekommst du einen neuen Ausweis ausgestellt.

Du hast Probleme mit dem Druck deines Semestertickets auf dem Studierendenausweis oder deine Karte löst sich auf?

Bitte wende dich in diesem Fall zuerst an unseren Info Point. Danach kannst du dir im StudierendenServiceCenter eine neuen Studierendenausweis ausstellen lassen.

Wie esse ich als Gast in der Mensa?

Auch für Gäste besteht die Möglichkeit, unser gesamtes Angebot von Mensa über Cafeteria und Bistro zu nutzen. Hole dir hierfür am Info Point der Mensa eine Gast-Chipkarte gegen eine Hinterlegung von bar 10,00 € Pfand. Deine Chipkarte ist nun zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Außerhalb der Öffnungszeiten kannst du auch an der Kasse im Atrium eine Gastkarte erhalten.

Ich möchte Plakate oder Flyer für die Mensa genehmigen lassen, wie mache ich das?

Du kannst deine Flyer und Plakate am Info Point genehmigen lassen. Vorraussetzung dafür ist, dass Flyer bzw. Plakate von einem Fachbereich oder einer Hochschulgruppe ausgestellt wurden und die beworbene Veranstaltung sich an Studierende richtet.

Die erteilte Genehmigung gilt nur für die Mensa des Studierendenwerkes, nicht für die Universität.

Wohnen

Kann ich mich auch ohne Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung bewerben?

Die Bewerbung kann ohne Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung online eingereicht werden.

Sobald der Zulassungsbescheid erhalten wurde, einfach mithilfe des Webpasswortes online deiner Bewerbung hinzufügen. Du kannst die Datei auch per E-Mail an: wohnen(at)studwerk-kl.de schicken.

Erst nach Erhalt folgender Dokumente, können wir dich bei der Vergabe von Wohnheimplätzen berücksichtigen:

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Studierendenausweis
  • Zulassung und Quittung (Bezahlnachweis Semesterbeitrag)

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungen können nur per Online-Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbungen erhöhen die Chance auf einen Wohnheimplatz nicht und werden auch nicht berücksichtigt bzw. gelöscht. Pro Bewerber gilt nur eine Bewerbung.

Bitte achte darauf, dass in der automatischen E-Mail die du vom Studierendenwerk Kaiserslautern bekommst ein Bestätigungslink aktiviert werden muss. Erst danach erhalten wir deine Bewerbung.

Sollten alle Wohnheime belegt sein, kommst du auf eine Warteliste. Zudem erhältst du alle 30 Tage eine E-Mail mit einem Link, ob weiterhin noch Interesse an einem Wohnheimplatz besteht. Wird der Link nicht innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der E-Mail bestätigt, wird deine Bewerbung automatisch storniert.

Wo finde ich mein Webpasswort?

Nach Erhalt deiner Online Bewerbung bekommst du von uns eine Bestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail findest du dein Webpasswort. Dieses kann jeder Zeit online von dir geändert werden. 

 

Wie werde ich benachrichtigt?

Sobald wir dir ein Appartement / Zimmer anbieten können, wirst du per E-Mail benachrichtigt. Daher achte bitte darauf, dass die aktuelle E-Mail-Adresse richtig bei deiner Online-Bewerbung hinterlegt ist. 

Wichtig: Überprüfe regelmäßig deine E-Mails, neben dem Posteingang auch deinen Spam-Ordner.

Wie kann ich meine persönlichen Daten in der Bewerbung ändern?

Hier kannst du mithilfe deines Webpasswortes deine persönlichen Daten ändern, sowie eine Immatrikulationsbescheinigung hochladen.

Wann ist Bewerbungsschluss?

Einen Bewerbungsschluss gibt es in der Regel nicht. Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zum 01.03. / 01.04. oder 01.09. / 01.10. eines Jahres. Solange Zimmer zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe.

Nur für die Trippstadter Str. 121 gibt es feste Bewerbungstermine:

  • für das Sommersemester bis Mitte Februar für Immatrikulierte und Studienanfänger
  • für das Wintersemester bis Mitte Juli für Immatrikulierte und Mitte August für Studienanfänger

Kann ich mich für andere Wohnheime bewerben, obwohl ich schon in einem Wohnheim wohne?

Wenn du bereits in einem Wohnheim oder Stadthaus des Studierendenwerkes wohnst, kannst du dich nicht für ein anderes Wohnheim bewerben, auch nicht für die Trippstadter Str. 121. Umzüge von Wohnheim zu Wohnheim sind auch nicht erlaubt. Deine Bewerbung wird automatisch von der Warteliste entfernt.

Habe ich nach meiner Bewerbung Anspruch auf einen Wohnheimplatz?

Mit der Bewerbung um ein Appartement, Zimmer oder eine Wohnung bekundest du lediglich dein Interesse an einer Anmietung. Einen Anspruch auf eine Unterkunft oder sogar auf ein bestimmtes Zimmer / Appartement hast du nicht. 

Was passiert, wenn ich ein Angebot nicht annehme bzw. ablehne?

In solchen Fällen wird deine Bewerbung storniert. Eine erneute Bewerbung zum Folgesemester ist aber möglich.

Können die Zimmer vor Abschluss des Mietvertrages besichtigt werden?

Eine Besichtigung ist leider nicht möglich, da die Zimmer durchgängig belegt sind. Hier findest du alle Information über die Zimmer bzw. Appartements sowie eine Bildergalerie.

Wann kann ich einziehen?

Vor Einzug musst du einen Termin mit dem jeweiligen Hausmeister vereinbaren. Dein Einzug ist erst ab Vertragsbeginn um 12.00 Uhr und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister/-in möglich. Beginnt dein Vertrag an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich.

Muss eine Kaution bezahlt werden?

Im Mietvertrag ist die Höhe der Kaution festgelegt, sie muss vor Einzugstermin bezahlt werden. Erst wenn die Kaution bei uns eingegangen ist, erhältst du beim zuständigen Hausmeister die Schlüssel.

Was benötige ich zur Schlüsselabholung?

Zum Termin der Schlüsselabholung muss du den unterschriebenen Mietvertrag und deinen Personalausweis/Reisepass mitbringen.

Müssen die Schlüssel vom Mieter persönlich abgeholt werden?

In der Regel muss der Mieter die Schlüssel persönlich abholen. In Ausnahmefällen können die Schlüssel mit einer Vollmacht (schriftlicher Brief und Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Mieters) von einem Dritten abgeholt werden. Voraussetzung ist, dass die Kaution bezahlt wurde.

Wie und wann ist die Miete zu zahlen?

Die Miete wird per Einzugsermächtigung am 1. Werktag eines Monats von einem vom Mieter benannten Konto abgebucht. 
 

Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?

Die Regelwohnzeit beträgt 8 Semester. Nach Ablauf besteht die Möglichkeit, einen Verlängerungsantrag zu stellen.
Beim Verlängerungsantrag muss auch eine Bescheinigung der Universität Kaiserslautern / Hochschule Kaiserslautern beigefügt werden, die Auskunft darüber gibt, wie lange du noch für dein Studium benötigst.

Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Generell ist das Mietverhältnis auf die im Vertrag angegebene Laufzeit befristet und endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

  • Laut §16 Abs. (1) der Allgemeinen Mietbedingungen hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis ohne Nachmieter, wie folgt zu kündigen: 

           zum 30.6. bzw. 30.9. eines jeden Jahres

           Wohnheim Forellenstr.: 
           zum 31.5. bzw. 31.8. eines jeden Jahres

  • Eine von der Kündigungsfrist abweichende Beendigung des Mietverhältnisses wird akzeptiert, wenn ein Nachmieter vorhanden ist. Die schriftliche Beantragung der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag muss spätestens am 15. eines Kalendermonats für den Ablauf des darauffolgenden Monats erfolgen.
  • Ist kein Nachmieter vorhanden, verpflichtet sich der Mieter die Miete weiterzuzahlen.
     

Was ist nach einer Kündigung zu tun?

Bitte vereinbare 21 Tage vor dem geplanten Auszug zwei Termine mit deinem zuständigen Hausmeister. An dem 1. Termin wirst du über alle Einzelheiten informiert, die du bis zum Auszug erledigen musst. Der 2. Termin ist für die Schlüsselübergabe vorgesehen.


Das Zimmer muss ordentlich und sauber dem Hausmeister übergeben werden.

Gibt es Parkplätze?

In einigen Wohnanlagen ist es möglich, Parkplätze zwischen 6,00 € und 10,00 €/Monat anzumieten. In den Stadthäusern gibt es leider keine Parkplätze.

Sind Geschirr, Besteck und Kochutensilien vorhanden?

Die Küchen müssen von den Bewohnern selbst ausgestattet werden. 
Wir bieten für Studierende ein sogenanntes "Starter-Paket“, das alles für die Erstausstattung beinhaltet.

Was ist bei Schäden oder Mängeln zu tun?

Der Schaden bzw. Mängel an der Mietsache muss unverzüglich dem zuständigen Hausmeister mitgeteilt werden.

Was tue ich bei Problemen mit dem Internet?

Hier findest du Informationen, wie du bei Problemen mit dem Internet vorgehen kannst.

Gibt es Waschmaschinen und Trockner im Wohnheim?

In fast allen Wohnanlagen stehen Waschmaschinen und Trockner gegen eine Gebühr zur Nutzung zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt über den Studierendenausweis. Die Karten können in der Mensa an den Aufwertern oder per AutoLoad aufgeladen werden. Ein Wasch- oder Trockengang kostet je 1,00 €.

Wie melde ich mich in Kaiserslautern an?

Um sich beim Rathaus Kaiserslautern anzumelden, benötigst du eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese erhältst du bei Vertragsabschluss direkt von der jeweiligen Sachbearbeiterin. Anmeldungen sind erst nach Vertragsbeginn möglich.

Muss ich Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen?

Grundsätzlich muss sich jeder Mieter bzw. jede Wohnung eigenständig um die Bezahlung der Rundfunkgebühren kümmern. Informationen zu den Rundfunkgebühren findest du hier.


Außerdem finden sich weitere Informationen unter www.rundfunkbeitrag.de.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Kaution wird ca. 2-3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet, sofern das Zimmer in einem ordentlichen Zustand übergeben wurde.


Die Kaution wird auf ein deutsches Bankkonto oder ein EU-Konto überwiesen.

Was ist bei den Rauchwarnmeldern zu beachten?

Die Rauchmelder werden durch eine Firma jedes Jahr gewartet. Sollten Probleme auftauchen (häufiges Piepsen, Fehlalarm), melde das bitte umgehend unseren Hausmeistern. Bitte den Rauchmelder nicht selbst bearbeiten, bei Schäden kann dies teuer werden, da dieser dann kostenpflichtig ausgetauscht werden muss und die Sicherheit nicht mehr gegeben sein könnte.
 

Was passiert mit meiner Post nach dem Auszug?

Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter. Bitte stelle rechtzeitig einen Nachsendeantrag bei der Post.