Finanzierung
Das Studierendenwerk finanziert seine Leistungen durch
- eigene Einnahmen (z. B. Leistungsentgelte aus Mensen/Cafeterien, Wohnanlagen),
- Sozialbeiträge der Studierenden
- und Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Studierendenwerk finanziert seine Leistungen durch
Das Studierendenwerk wird von zwei Organen getragen, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung verantwortet die laufenden Geschäfte und vertritt das Studierendenwerk nach außen.
Der Verwaltungsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er entscheidet - soweit nicht die Entscheidung der Geschäftsführung übertragen ist - in grundsätzlichen Angelegenheiten.