Für bestimmte finanzielle Situationen oder Notlagen von Studierenden können Darlehen beantragt werden. Diese werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und bedürfen einer eingehenden Prüfung.
Überbrückungsdarlehen
Ein Überbrückungsdarlehen kann dir gewährt werden, wenn du ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten bist, wodurch die Fortführung deines Studiums gefährdet ist.
Es können maximal 2.500 € beantragt werden. Das Darlehen ist zinslos.
Wichtig: Das Darlehen muss durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Nähere Einzelheiten entnehme bitte den Darlehensrichtlinien.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Überbrückungsdarlehens.
Studienabschlussdarlehen
Studienabschlussdarlehen richten sich an Studierende, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden und kurz vor dem Abschluss stehen.
Die maximale Darlehenshöhe beträgt 2.500 €. Das Darlehen ist zinslos.
Wichtig: Das Darlehen muss durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Nähere Einzelheiten entnehme bitte den Darlehensrichtlinien.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Studienabschlussdarlehens.
Überbrückungsdarlehen BAföG
Wenn sich die Auszahlung oder die Bewilligung des BAföG verzögert und dadurch eine kurzfristige finanzielle Notsituation entsteht, vergibt das Studierendenwerk nach Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung ein Überbrückungsdarlehen.
Die Rückzahlung der ausbezahlten Summe erfolgt durch das BAföG-Amt.
Ein Bürge ist nicht erforderlich.