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Finanzen - Überbrückungsdarlehen
Zweibrücken » Finanzen » Überbrückungsdarlehen
Überbrückungsdarlehen werden nur Studierenden gewährt, die ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert werden.
Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens ist der erfolgreiche Nachweis von mindestens (durchschnittlich) 20 Leistungspunkten für jedes abgeleistete Fachsemester des derzeitigen Studiengangs.
Die maximale Darlehenshöhe beträgt 2.500 €. Das Darlehen ist zinslos.
Zur Sicherheit des Darlehens stellt der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin einen deutschen Bürgen.
Mit der Rückzahlung des gewährten Darlehens muss frühestens 12 Monate nach Auszahlung begonnen werden.
Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung:
Öffnungszeiten
Büro Zweibrücken | (Gebäude M, 1. OG, Raum 201) | |
Montag und Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | |
Mittwoch: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr | |
Donnerstag: | 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr | |
Freitag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ansprechpartnerin:
Stephanie Salzmann-Meier
Standort Zweibrücken
Tel. 0631 3724-5193
Fax 0631 3724-5192
E-Mail: s.salzmann-meier[at]studwerk-kl.de