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Finanzen - Freitische
Freitische (hierbei handelt es sich um kostenlose Mensa-Essen) können, soweit sie im Wirtschaftsplan veranschlagt sind, an bedürftige Studierende, deren soziale Lage es rechtfertigt, vergeben werden.
Voraussetzung für die Vergabe von Freitischen ist der erfolgreiche Nachweis von mindestens (durchschnittlich) 20 Leistungspunkten für jedes abgeleistete Fachsemester des derzeitigen Studiengangs.
Weiterhin darf das Einkommen des Studierenden nicht den jeweiligen BAföG-Höchstsatz abzüglich des Wertes der monatlich ausgegeben Freitische überschreiten.
Bei Freitische handelt es sich nicht um einen Bargeldzuschuss. Vielmehr wird der Zuschuss auf die Chipkarte (Studierendenausweis) gebucht. Eine spätere Barauszahlung des nicht verwendeten Betrages ist ausgeschlossen.
Das erhaltene Guthaben erlischt mit dem Wegfall des Studierendenstatusses.
Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung:
Öffnungszeiten
Büro Zweibrücken | (Gebäude M, 1. OG, Raum 201) | |
Montag und Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | |
Mittwoch: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr | |
Donnerstag: | 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr | |
Freitag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Büro Pirmasens |
(im Wohnheim Marie-Curie-Straße 1-5)
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Mittwoch: |
11:20 Uhr bis 12:40 Uhr |
Stephanie Salzmann-Meier
Standort Zweibrücken
Tel. 0631 3724-5193
Fax 0631 3724-5192
E-Mail: s.salzmann-meier[at]studwerk-kl.de