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Finanzen - Finanzielle Soforthilfe
Studierende der Kaiserslauterer Hochschulen, die ohne eigenes Verschulden in eine plötzliche Notlage geraten sind, können eine finanzielle Soforthilfe aus dem Sozialfonds des Studierendenwerks beantragen.
Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss nachweisen, dass es sich um eine kurzfristige finanzielle Notlage mit Aussicht auf Besserung handelt.
Ein Rechtsanspruch für den Erhalt besteht nicht.
Studierende, die wegen der Corona-Pandemie aktuell ihren Job verloren und keine finanziellen Reserven haben, können einen Antrag auf finanzielle Nothilfe beantragen:
E-Mail: nothilfe@studwerk-kl.de
Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung:
Öffnungszeiten
Büro Zweibrücken | (Gebäude M, 1. OG, Raum 201) | |
Montag und Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr | |
Mittwoch: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr | |
Donnerstag: | 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr | |
Freitag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Büro Pirmasens |
(im Wohnheim Marie-Curie-Straße 1-5)
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Mittwoch: |
11:20 Uhr bis 12:40 Uhr |
Stephanie Salzmann-Meier
Standort Zweibrücken
Tel. 0631 3724-5193
Fax 0631 3724-5192
E-Mail: s.salzmann-meier[at]studwerk-kl.de