Wir über uns
Das Studierendenwerk Kaiserslautern ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Aufgabe es ist, die Studierenden der Technischen Universität Kaiserslautern und der Fachhochschule Kaiserslautern mit den Standorten Zweibrücken und Pirmasens in eigener Verantwortung sozial, wirtschaftlich und kulturell zu fördern.
Schwerpunkte unserer Arbeit bilden die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, die Bereitstellung und Vermittlung von studentischem Wohnraum, die Beratung in rechtlichen, sozialen und psychologischen Angelegenheiten, die Unterstützung mit Darlehen und sonstigen Beihilfen.
Die Finanzierung des Studierendenwerks erfolgt im Wesentlichen durch
- eigene Einnahmen, insbesondere aus Verpflegungsbetrieben und Mieteinnahmen aus den Wohnheimen
- Sozialbeiträge der Studierenden
- Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz, die jedoch ausschließlich auf den Betrieb der Mensen beschränkt sind.
Für jedes Semester muss ein Sozialbeitrag geleistet werden. Dieser kommt allen Studierenden in Form von Sozialleistungen des Studierendenwerks und des AStA zugute.
Für das Sommersemester 2011 ist folgender Semesterbeitrag zu bezahlen (ohne AStA-Anteil)
| Sozialbeitrag | Semesterticket | Gesamtbeitrag |
Technische Universität Kaiserslautern | 79,00 EUR | 108,39 EUR | 187,39 EUR |
Fachhochschule Kaiserslautern, Standort Kaiserslautern | 79,00 EUR | 108,39 EUR | 187,39 EUR |
Fachhochschule Kaiserslautern, Standort Zweibrücken | 79,00 EUR | 0,00 EUR | 79,00 EUR |
Fachhochschule Kaiserslautern, Standort Pirmasens | 79,00 EUR | 108,39 EUR | 187,39 EUR |
Fernstudierende und Studienkollegiaten | 79,00 EUR | 0,00 EUR | 79,00 EUR |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Sozialbeitrag bzw. Beitrag für das Semesterticket erstattet werden:
1. Bei Exmatrikulation kann der komplette Sozialbeitrag einschließlich Semesterticket erstattet werden.
Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Zahlscheins (Kontoauszug).
2. Bei Vorliegen einer Körperbehinderung kann der Beitrag für das Semesterticket erstattet werden.
Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie des Studierendenausweises
- Kopie des Schwerbehindertenausweises.
3. Bei einem beurlaubten Auslandssemester/Auslandspraktikum kann der Beitrag für das Semesterticket erstattet werden.
Zusammen mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie des Studierendenausweises
- Genehmigung des Urlaubssemesters durch die TU/FH
- Studienbescheinigung der ausländischen Hochschule /Praktikumsvertrag der Auslandsfirma
- Kopie des Studierendenausweises der ausländischen Hochschule.
Das Antragsformular auf Erstattung des Sozialbeitrags / des anteiligen Beitrags erhalten Sie hier.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk unter Tel. 0631 205-4488 oder
E-Mail: studwerk@rhrk.uni-kl.de
Hinweis:
Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters gestellt werden, für welches der Sozialbeitrag/anteiliger Beitrag für das Semesterticket erstattet werden soll.
Organe des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk handelt durch seine vom Gesetzgeber bestimmten beiden Organe. Dies sind
- der Geschäftsführer und
- der Verwaltungsrat
Der Geschäftsführer vertritt das Studierendenwerk nach außen und führt die laufenden Geschäfte weitgehend in eigener Zuständigkeit.
Der Verwaltungsrat ist ein Kollegialorgan und besteht aus neun Mitgliedern. Ihm gehören vier Studierenden an (drei von der Studierendenschaft der Technischen Universität und eine/r von der Studierendenschaft der Fachhochschule gewählt), drei Professoren (zwei vom Senat der Technischen Universität, einer vom Senat der Fachhochschule gewählt), ein von den Präsidenten der beteiligten Hochschulen benannter Kanzler und eine Person des öffentlichen Lebens (Berufung durch den Minister auf Vorschlag der übrigen Verwaltungsratsmitglieder).
Studierendenwerk Kaiserslautern
Erwin-Schrödinger-Straße 30
67663 Kaiserslautern
www.studierendenwerk-kaiserslautern.de
E-Mail: studwerk@rhrk.uni-kl.de