Mensakarte
Mit der Chipkarte können Sie alle Zahlungen in der Mensa, im "Atrium", im "Bistro 36" und an den Getränkeautomaten im Mensagebäude vornehmen.
Die Mensakarte ist eine reine Geldkarte ohne weitere Funktionen. Der Chip speichert nur das verfügbare Geldguthaben. Persönliche Daten werden nicht erfasst.
Die Karte ist wie Bargeld zu behandeln, d. h. es kann bei Verlust oder Diebstahl kein Ersatz geltend gemacht werden. Notieren Sie sich die Kartennummer. Bei Verlust der Karte ist dadurch eine Sperrung möglich.
Wie erhalte ich die Mensakarte?
- Die Mensakarte erhalten Sie am Informationsstand im Foyer der Mensa und in der Cafeteria "Bistro 36".
- Studierende benötigen:
- Studierendenausweis oder Immatrikulation-Bescheindigung,
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein),
- 5 € Kaution
- Bedienstete und Gäste erhalten gegen 5 € Kaution eine Mensakarte
Wie werte ich die Mensakarte auf?
- Auf der neu erworbenen Mensakarte ist noch kein Guthaben. Bevor damit bezahlt werden kann, muss die Karte aufgewertet werden. Die Aufwertung kann mit 5-, 10-, 20- und 50-€-Scheinen bis zu einem Betrag von 70 € ausschließlich an den Aufwert-Automaten im Eingangsbereich der Mensa vorgenommen werden.
- An einem Automat kann direkt von Ihrer EC-Karte ein Guthaben von mindestens 20 € auf Ihre Mensakarte gebucht werden (Foyer Mensa).
Wie bezahle ich mit der Mensakarte?
- Die Bezahlung der Stammessen I und II erfolgt an Drehkreuzen. Mit Auflegen der Karte auf das Lesegerät wird der Stammessen-Preis abgebucht und der Zugang zur Ausgabe freigegeben. Bitte die Karte erst bei Aufleuchten der grünen Lampe wegnehmen und die Hinweisschilder vor den Drehkreuzen beachten.
- An den Kassen im „Atrium“, im „Bistro 36“ und beim Mensabüfett legen Sie die Karte auf das Lesegerät. Auf der Anzeige sehen Sie Ihr Guthaben, den abzubuchenden Betrag und das Restguthaben. Bitte lassen Sie die Karte so lange auf dem Lesegerät liegen, bis der Buchungsvorgang abgeschlossen ist, da es sonst zu Lesefehlern kommen kann.
- Um Warteschlangen zu vermeiden achten Sie bitte darauf, dass immer genug Guthaben auf der Karte ist! Ihr Guthaben kontrollieren und ggf. erhöhen können Sie jederzeit an den Aufwertern und an der Kasse im "Bistro 36".
Wie lange ist die Mensakarte gültig?
- Die Karten „blockieren“ ungefähr zwölf Monate nach dem Erwerb, dann muss der Studierendenstatus erneut nachgewiesen werden. Die Verlängerung kann an jeder Kasse durch Vorlage von Studierendenausweis und Lichtbildausweis erfolgen. Es empfiehlt sich also, diese Papiere bei sich zu haben.
- Bei Exmatrikulation oder Ausscheiden aus der Hochschule geben Sie die Karte zurück. Die Kaution, sofern die Karte unbeschädigt ist, sowie das Guthaben werden Ihnen in bar ausgezahlt.
Ist in den Mensen und Cafeterien auch weiterhin Barzahlung möglich?
- Ja, allerdings nur an jeweils einer Kasse im „Atrium“, im „Bistro 36“ und beim neuen Mensabüfett.
- Die Bezahlung an den Stammessen-Ausgaben I und II erfolgt jedoch bargeldlos.
- Bei Barzahlung wird automatisch der Gästepreis berechnet.
Hinweis:
- Bitte behandeln Sie die Mensakarte sorgfältig. Bei sichtbaren Beschädigungen, z. B. in Folge von sachfremder Verwendung, können wir Ihnen die Kaution nicht zurückerstatten.
Haben Sie weitere Fragen zur Mensakarte? Schicken Sie uns eine E-Mail (steiger@rhrk.uni-kl.de) oder rufen Sie uns an (Tel. 0631/205-2066).

