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Studierendenwerk Kaiserslautern

Neuregelung für die Kennzeichnung von genetisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln

 

Bisher wurden in den Mensen und Cafeterien wissentlich keine gentechnisch veränderten Lebensmittel verarbeitet oder angeboten. Dies soll auch zukünftig so bleiben.

 

Die Pflicht zur Kennzeichnung ist nicht neu: Bereits im Rahmen der sogenannten Novel Food Verordnung war die Zulassung und Kennzeichnung von GVO geregelt.

 

Seit dem 18. April 2004 sind nun neue, erweiterte Bestimmungen wirksam geworden: So muss eine Kennzeichnung auch dann erfolgen, wenn im Lebensmittel selbst der GVO nicht mehr nachweisbar ist. Auch wurde der Schwellenwert für eine zufällige unbeabsichtigte oder technologisch unvermeidbare Kontamination mit GVO-Bestandteilen auf 0,9 % abgesenkt.

 

Die zu kennzeichnenden GVO haben zuvor ein nach EU Verordnung 1829/2003 geltendes Zulassungsverfahren durchlaufen und gelten nach aktuellem Stand der Wissenschaft als gesundheitlich unbedenklich. Wir wissen, dass viele unserer Mensagäste wie auch die breite Öffentlichkeit der grünen Gentechnik kritisch gegenüber stehen und den aktuellen Forschungsstand als unzureichend ansehen.

 

Auch wir sind der Meinung: Gen-Food passt nicht in die Philosophie der Studierendenwerke. Deshalb verarbeiten wir auch weiterhin wissentlich keine GVO in den Mensen und Cafeterien. Diese Einstellung vertreten wir offensiv gegenüber unseren Lieferanten und stellen auch, sofern dies notwendig erscheint, gegebenenfalls unsere Rezepturen um oder wechseln die Lieferanten.

 

Wenn Sie also keine Hinweise auf gentechnisch veränderte Lebensmittel in unseren Mensen und Cafeterien finden, liegt dies nicht daran, dass wir der Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, sondern dass wir keine Lebensmittel mit GVO verwenden.

 

Wir hoffen, dies ist in Ihrem Interesse und wünschen Ihnen weiterhin einen unbeschwerten Genuss in allen unseren Einrichtungen.